Quellfassung

Es gibt unterschiedliche Arten um Trinkwasser zu sammeln. Die einfachste Art ist es Wasser (an der Oberfläche) aus einem Bach, einem Fluss oder Teich bzw. See zu entnehmen. Natürlich muss man immer sicherstellen, dass dieses Wasser Trinkwasser ist. Eine schnelle Reinigung kann mit einem Outdoor – Wasserfilter erfolgen.

Die nächste Weise ist die Sammlung des Wassers aus einer Quelle. Dabei „quillt“ das Wasser aus dem Boden. Später im Text wird auf die unterschiedliche Zusammensetzung des Bodens (Geologie) eingegangen.

Um das aus einer Quelle stammende Wasser möglichst sauber und unverschmutzt und auch dauerhaft zu sammeln, baut man so genannte Quellfassungen.

Deshalb ist es notwendig das Trinkwassersammel- und Speicherbecken wie in Bild 1 dargestellt dicht zu bauen. Das erfolgt am Besten mit einer Dichtheitsprüfung gemäß ÖNorm B2503 (mit der Möglichkeit der Änderung der zulässigen Wasserverlustes). Am Ende des Textes sind Muster – Prüfberichte aufgelistet.

Um das gesammelte Wasser von Verschmutzungen von außerhalb der Quellfassung zu schützen muss das gesamte Bauwerk dicht gebaut werden. Die Dichtheitsprüfung des gesamten Bauwerkes ist im Bild 2 zu sehen. Eine Prüfung kann gemäß ÖNorm B2503 erfolgen (Behälterprüfung). Die Bewertung und Vorgabe des zulässigen Wasserverlustes kann optional zur ÖNorm von der zuständigen Behörde erfolgen. Ebenso können Behörden eigene Vorgaben zur Prüfung sowie des zulässigen Wasserverlustes vorschreiben.

Durch diese Vorgehensweise stellt der Eigentümer sicher, dass keine Verschmutzungen aus der Umgebung in das Bauwerk und in das Trinkwasser gelangen. Die Dichtheitsprüfung ist ebenfalls der Nachweis, dass das Bauwerk so gebaut wurde wie es vom Eigentümer (Auftraggeber) bestellt wurde. Also auch, dass das Bauwerk die Investition wert ist und möglichst lange Bestand hat. Es ist sinnvoll wiederkehrende Prüfungen zu planen, um eben die Qualität und die fortlaufende Standsicherheit zu gewährleisten.

Verschmutzungen und Verunreinigungen aus der Umgebung können sein:

  • Niederschlagswässer
  • Abschwemmungen von Straßen wie Öle, Fette, Scheibenwaschflüssigkeiten, Reifenabrieb, Lackschutzmittel und andere Chemikalien
  • Landwirtschaftliche Düngemittel, Unkrautvernichter oder „Pflanzenschutzmittel“ aus chemischer und natürlicher Herkunft
  • Durch den Bau der Quellfassung umliegender aufgelockerter Boden
  • Wässer aus nicht 100% dichten Abwasserkanalanlagen
  • Wässer aus nicht 100% dichten Regenwasserableitungen

 

Prüfvorgaben und behördliche Vorschreibungen:

  • Prüfung gemäß ÖNorm B2503 mit geändertem Wasserverlust gemäß Behördenvorgabe
  • regionale oder projektspezifische Prüfvorgabe durch die zuständige Wasserrechtsbehörde
  • Wasserrechtsgesetz § …

 

MUSTER – Vorgaben und Prüfprotokolle:

Es folgt die Prüfzeitberechnung gemäß ÖNorm B2503 mit der Vorgabe des zulässigen Wasserverlustes (maximale Undichtheit) der Wasserrechtsbehörde von 0,01 Liter / m² h . Dabei errechnet sich die Prüfzeit in Abhängikeit der Genauikeit des verwendeten Messgerätes. D.H. je genauer das Messgerät desto kürzer wird die Prüfzeit.

Protokoll 1 ist die Prüfung gemäß ÖNorm B2503. Protokoll 2 ist die Möglichkeit einer beliebigen Prüfvorgabe.