Industrieanlagen

Als „Industrieanlagen“ bezeichnet man hier alle Bauwerke die im öffentlichen Bereich und in Zusammenhang mit Tätigkeiten im rechtsgeschäftlichen Verkehr sind.

Das sind:

  • Ölabscheider und dessen zugehörige Bauwerke  (Tankstellen, Werkstätten, Parkplätze, Straßen, Industriebetriebe, und dergleichen)
  • Rückhalte und Sammelbecken und Kanalanlagen des öffentlichen Straßenverkehrs
  • Kanalanlagen und deren zugehörige Bauwerke auf Kläranlagen
  • Industriebauwerke wie Maschinenfundamente, Waschplätze, Gerinne, usw.

Thematik der Planung, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen

Prüfung von Ölabscheidanlagen (Alt & Neu) auf Dichtheit im eingebauten Zustand.

Allgemein:

Grundsätzlich werden zur Zeit Anlagen dieser Art gemäß ÖNorm B2503 geprüft und auch bewertet; sowie erfolgen Prüfungen und Bewertungen gemäß ergänzender Behörden-Bescheid-Auflagen. Die ÖNorm B5101 für „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten wie Öl und Benzin“ ist seit 2021 gültig und verweist im Punkt 11 in Bezug auf die Dichtheitsprüfung wiederum auf die Behälterprüfung gemäß ÖNorm B2503 (jedoch mit verschärften Vorgaben in Hinblick auf den zulässigen Wasserverlust).

Aus Erfahrung kommt es speziell bei der Festlegung bzw. „der Sicht“ des Prüfdruckes/ der Prüfwasser-Spiegel-Höhe zu unterschiedlichen Ansätzen. Ebenfalls ist der zulässige Wasserverlust von erheblicher Bedeutung. Die Bewertung ob Dicht oder Undicht (mit Entscheidungsregel) kann vom Prüfer oder der zuständigen Behörde erfolgen. Dabei kann die Prüfung gemäß ÖNorm erfolgen (Art der Prüfung, Prüfzeit, zulässiger Wasserverlust) und eine Bewertung erfolgt durch den Prüfer mit Behördenvorgabe, oder es wird direkt nur das Messergebnis von der zuständigen Behörde bewertet .  Eine Vorbenetzung vor der Prüfung muss bei neuen Anlagen erfolgen.

Als extra genannter wichtiger Punkt für die Prüfung ist die Zugänglichkeit zu sämtlichen Zu- bzw. Abläufen. Derzeit sind diese für die Prüfung zu verschließende Rohrdurchführungen meist fix mit Einbauteilen abgedeckt (verschraubt). Für Prüfung und Wartung entstehen enorme Aufwendungen bei der Schaffung der Zugänglichkeit.

Somit gibt es 5 maßgebliche Punkte zu regeln:

–        Prüfdruck/ Prüfwasserspeigel – Höhe (Füllhöhe) ev. in Verbindung mit Rückstauhöhen oder

         Rohrdurchführungen + Genauigkeit

–        Der zulässige spezifische Wasserverlust

–        Die Bewertung der Prüfung durch die Prüffirma oder durch die Behörde

–        Zugänglichkeit der Zu- und Abläufe für Wartung und Prüfung!!

–        Vorbenetzung muss bei neuen Bauwerken erfolgen

Folgend die Muster – Prüfprotokolle gemäß ÖNorm B2503, ÖNorm B5101 sowie ein Protokoll mit freier „Behörden oder Planer“ – Vorgabe